Leasing ist eine Sonderform der Miete. Beim Fahrrad- oder E-Bike-Leasing kann der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein, die monatlichen Raten zahlen und das Fahrzeug seinem Mitarbeiter überlassen. Der Mitarbeiter muss diesen geldwerten Vorteil versteuern – gemäß der sog. 0,25%-Regelung wird also 0,25% des Bruttolistenpreises monatlich durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterworfen. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen. Durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten kann der Anschaffungspreis um bis zu 32% und mehr reduziert werden.
Die Leasing-Kosten für Arbeitgeber und -nehmer hängen davon ab, welches Fahrrad-Leasingmodell das Unternehmen wählt: Bei der Gehaltsumwandlung least der Arbeitgeber das Fahrrad oder E-Bike und überlässt es seinem Arbeitnehmer, der die Leasingrate aus seinem Bruttogehalt zahlt. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zusätzlich motivieren, kann er das Fahrrad bzw. E-Bike dem Arbeitnehmer auch kostenlos überlassen. Ebenso denkbar sind Mischvarianten.
Bei der Gehaltsumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts in Höhe der Gesamtrate je Monat für den Zeitraum der Überlassung des Fahrrads bzw. E-Bikes. Statt des Gehaltes in bar erhält der Mitarbeiter sein Gehalt in Form der Überlassung eines Dienstrads. Da der Sachlohn der Höhe nach aber nicht mit der Leasingrate bemessen, sondern pauschal nach der sogenannten 0,25%-Methode versteuert wird, entsteht ein Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv macht. Diese Gehaltsumwandlung ist im PKW-Bereich seit vielen Jahren üblich.
Nutzen Sie den BIKELEASING Leasing-Rechner für die Berechnung Ihres individuellen Kostenvorteils als Arbeitnehmer.
Bitte geben Sie den Kaufpreis des Fahrrads oder E-Bikes inklusive gesetzlicher MwSt. an. Der Übernahmepreis bei eventuellem Kauf durch den Mitarbeiter beträgt nach einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten 18% von der UVP.
Die von unserem Dienstfahrrad Leasing-Rechner ausgegebenen Werte sind ein unverbindliches Kalkulationsbeispiel. Für eine Überprüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Ihre eingegebenen Daten werden nicht gespeichert oder für andere Zwecke verwendet.
Wir arbeiten mit verschiedenen Leasing-Anbietern zusammen, unter anderem: